Eine strahlende Zukunkftfür alle Energiesparfüchse

Update
Förderungen im Überblick

Beim Bauen und Sanieren spielen zukünftig Nach­haltigkeit, Digitalisierung und erneuerbare Energien eine größere Rolle. Maßnahmen in diesen Bereichen werden daher mit einer höheren Förderung belohnt.

Zudem wird es leichter die Förderung zu beantragen. In Zukunft stellen Sie nur noch einen einzigen Antrag – darin enthalten sind auch die Fach­planung und Baubegleitung. 

Ab dem 01.07.2021 können Sie die neuen Förder­kredite und Zuschüsse der „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienz­haus sowie einzelne energetische Maßnahmen. Die Förderung für Bau­begleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit oder Zuschuss.

Das Programm „Erneuerbare Energien 270“ der staatlichen KfW-Bankengruppe ermöglicht es, Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher zinsgünstig zu finanzieren. Baufamilien können ein Darlehen zur Finanzierung einer PV-Anlage, eines Batteriespeichers oder gleich für beide beantragen. Gefördert werden die Anschaffungs- und Planungskosten, die Projektierung und die Installation der Anlage. Die Förderkredite haben Laufzeiten zwischen fünf und zwanzig Jahren. Der effektive Jahreszins ist unter anderem von der Dauer der Zinsbindung abhängig.

Zusätzlich fördert auch der Freistaat Bayern durch das „10.000-Häuser-Programm“ unter anderem die Anschaffung von Batteriespeichern. Einen Bonus beantragen kann, wer im eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus lebt und einen Speicher zusammen mit einer Photovoltaikanlage anschaffen will. Außerdem muss die Solarstromanlage über mindestens drei Kilowatt Leistung verfügen und der Speicher mindestens drei Kilowattstunden Speicherkapazität haben. Ist das alles gegeben, beträgt der Bonus zwischen 500 und 3.200 Euro, je nach Größe der PV-Anlage und des Speichers.

Das Programm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ bezuschusst die E-Ladestation von Privatleuten mit 900 Euro, sofern sie ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien nutzen, 11 kw Ladeleistung haben und die Ladestation intelligent sowie steuerbar ist. Bitte vergessen Sie nicht, die Programme vor Beauftragung und Ausführung zu beantragen.

Änderungen zum 01.02.2022

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fließt in Zukunft vermehrt dahin, wo das CO2-Einsparpotenzial am höchsten ist – in besonders effiziente Neubauten. Im Gegenzug entfällt das Förderbudget der weniger effizienten Neubauten mit Effizienzhaus-Stufe 55/Effizienzgebäude-Stufe 55 zum 01.02.2022. Kinskofer-Bauherrn betrifft diese Änderung nicht.

Unsere Häuser sind standardmäßig Effizienzhäuser 40.