Ein Haus für Jung und Alt

Vorteile
eines Bungalow

Allegemein versteht man unter einem Bungalow ein eingeschossiges Haus. Wer also einen Bungalow baut, entscheidet sich bewusst für ebenerdiges Wohnen. 

  • Barrierefreies, rollstuhl- & altersgerechtes Wohnen möglich
  • Kein Platzverlust durch ein Treppenhaus
  • Keine Absturzgefahr für Kleinkinder
  • keine tragenden Wände (Statik höher liegender Geschosse muss nicht berücksichtigt werden); Offene Gestaltung des Grundrisses mit viel Freiraum (hervorragend für moderne, offene Raumkonzepte)

Wer auch im Alter selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben möchte, wird sich früher oder später mit dem Thema Barrierefreiheit beschäftigen müssen. Doch wann gilt eine Wohnung als „barrierefrei“? Welche Kriterien müssen dafür erfüllt sein? 

Im privaten Wohnbereich wird noch einmal zwischen zwei Standards unterschieden, und zwar zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen.

Wesentliche Merkmale eines barrierefreien privaten Wohnbereichs nach DIN 18040-2

  • Bewegungsflächen: in Fluren und Wohnungen 1,20 m x 1,20 m
  • Bodenbeläge: fest verlegt, rutschhemmend, kontrastierend gestaltet, nicht spiegelnd oder blendend
  • Türen: 0,80 m breit x 2,05 m hoch, Türdrücker auf 85 cm Höhe, Bewegungsfläche vor und hinter Türen
  • Bedienungselemente: 50 cm Abstand vor Raumecken und Begrenzungen, Bedienelemente / Haltesysteme mit taktilen Informationen in 85 cm Höhe
  • Türen und Fenster: leicht zu öffnen und schließen (max. 25 N), Fenster in Aufenthaltsräumen in 60 cm Höhe, Glastüren mit Sicherheitsmarkierungen auf Augenhöhe
  • Bad: WC 70 cm tief, 46-48 cm hoch, mit barrierefreier Vorwandinstallation für Stützklappgriffe und Rückenlehne im Bedarfsfall, Waschtisch unterfahrbar mit gut greifbarer Armatur und Temperaturbegrenzung, Badewanne nachträglich aufstellbar (siehe Artikel „barrierefreies WC“)
  • Wohn- und Schlafräume: Bewegungsflächen vor dem Bett von 1,20 m auf einer Seite, 90 cm auf der anderen Seite, (unterfahrbarer Fußbereich mit 30 cm Höhe.
  • Küche: Herd, Kühl-Gefrierkombination, Spülmaschine sollten auch im Sitzen gut erreichbar sein, Arbeitsflächen unterfahrbar, Oberschränke vertikal verschiebbar, Schranklift, helle Beleuchtung
  • Balkon: schwellenlos erreichbar mit Bewegungsflächen wie „Türen und Fenster“ (s. o.), Brüstung teilweise ab 60 cm durchsichtig
  • Sicht: Gute Sichtverhältnisse durch Licht, Farben, Kontraste und Beleuchtung; Licht-Schaltung durch Bewegungsmelder, ausreichend lange Beleuchtungsintervalle